Antragsverfahren

Das LEADER-Antragsverfahren hört sich zunächst sehr kompliziert an. Wir möchten Sie jedoch ermutigen, Projektideen mit uns zu besprechen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihren Bemühungen, ein Projektvorhaben auf den Weg zu bringen und eine Förderung zu erhalten. Im folgenden haben wir den klassischen Ablauf skizziert:

1. Vorklärung

Zunächst sollten Sie in einem Erstgespräch grundsätzlich klären, ob Ihr Projektvorhaben in den LEADER-Förderrahmen passt und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Ansprechpartner ist das Regionalmanagement des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue. Gegebenenfalls macht es auch Sinn, einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren.

2. Antragsunterlagen zusammenstellen

Besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit erhalten Sie vom Regionalmanagement alle Infos zu den notwendigen Unterlagen, die für die 1. Stufe des Antragsverfahrens benötigt werden. Neben der allgemeinen Projektbeschreibung sind das je nach Vorhaben unterschiedliche Unterlagen, wie Businessplan, Vergleichsangebote, Baugenehmigung und ähnliches. Wenn Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, schicken Sie diese per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue e.V. Haben Sie zwischendurch Fragen, scheuen Sie sich nicht, sich mit dem Regionalmanagement in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie gerne!

3. Projektvorprüfung

Das Regionalmanagement reicht die kompletten Antragsunterlagen zur Vorprüfung weiter. Der Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises als Bewilligungsbehörde prüft, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, im Sinne der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung.

4. Projektberatung und Priorisierung

Fällt die Vorprüfung positiv aus, kommt das Vorhaben zur Beratung und Bewertung in das LEADER-Entscheidungsgremium. Dort wird darüber beraten, welchen Beitrag das Vorhaben zur Umsetzung der Lokalen Entwickungsstrategie leistet. Grundlage für die Bewertung ist ein Kriterienkatalog.

Auf der Grundlage der Projektbewertung wird eine Projekt-Rangfolge erstellt, nach der gefördert wird. Die Ergebnisse der Projektberatungen werden nach jeder Sitzung auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.

5. Online-Antragstellung

Sie erhalten nach dem Beschluss des LEADER-Entscheidungsgremiums eine schriftliche Benachrichtigung vom Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue mit der Aufforderung, einen offiziellen Förderantrag im Online-Antragsverfahren über agrarportal-hessen zu stellen. Die Beratung und Begleitung beim Online-Verfahren erhalten Sie vom Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung.  

6. Antragsbewilligung und Projektstart

Erst wenn Sie als Antragssteller einen schriftlichen Förderbescheid erhalten haben, dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen!!! Es dürfen vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit im Online-Antragsverfahren einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen. Sobald dieser von der Bewilligungsstelle genehmigt wurde, können Sie starten.