Projektförderung
Die Förderbandbreite ist groß, von Vorhaben der Daseinsvorsorge über Existenzgründungen und Betriebserweiterungen von Kleinstunternehmen über touristische Vorhaben bis zu Vorhaben der Bioökonomie ist eine Förderung möglich.
Vom Gesamtbudget in Höhe von 2,1 Mio. € für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 wird der Region jährlich ein gewisses Kontingent vom Land Hessen zugewiesen. Neben der normalen LEADER-Förderung gibt es ein besonderes Programm, das sogenannte Regionalbudget, das vornehmlich an Kleinvorhaben von Vereinen, Intitiativen und Kommunen vergeben wird.
Antragssteller für die LEADER-Förderung können Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen des Gastgewerbes, Vereine, Kirchengemeinden, Privatpersonen und Kommunen sein. Die LEADER-Antragstellung unterliegt einem festgelegten zweistufigen Verfahren.
In der ersten Stufe wird die Förderfähigkeit, im Sinne der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung voon der Bewilligungsstelle festgestellt und das Vorhaben im LEADER-Entscheidungsgremium beraten und bewertet. Es gibt festgelegte Kriterien, nach denen die Vorhaben bepunktet werden. Je größer der Beitrag ist, den das Vorhaben zur Lokalen Entwicklungsstrategie leistet, desto höher ist die Punktzahl.
In der zweiten Stufe gibt der Antragsteller seinen Antrag dann online über das agrarportal.hessen.de ein.